Bergrecht

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Die Förderung von Rohstoffen unterliegt staatlichen Regeln. Einfach drauflossuchen, graben oder bohren geht gar nicht, auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Rohstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas zählen zu den sogenannten bergfreien Rohstoffen, das heißt, sie gehören dem Land und nicht dem Grundeigentümer.

Die Rohstoffsuche und -förderung ist in Deutschland im Bundesberggesetz (BbergG) geregelt. Die Bergämter der Bundesländer beaufsichtigen die Einhaltung des Gesetzes. Für den Vollzug des Bundesberggesetzes sind nämlich die Länder zuständig.

Wer in Deutschland wie Rhein Petroleum nach Erdöl oder Erdgas suchen möchte, muss bei der Bergbehörde des betreffenden Bundeslandes zu allererst eine sogenannte Aufsuchungserlaubnis für ein genau abgestecktes Areal beantragen. In der Umgangssprache werden hierfür auch die Begriffe Lizenz oder Claim verwendet. Die Erlaubnis gilt in der Regel fünf Jahre und ist an ein Arbeitsprogramm geknüpft, dessen Einhaltung die Bergbehörde überprüft. Innerhalb dieser Frist genießt der Lizenzinhaber das alleinige Recht der Rohstoffsuche. Das Recht zum Bohren hat er damit aber noch nicht. Reicht die Frist nicht aus, kann diese durch die Bergbehörde verlängert werden.

Ähnlich verhält es sich mit der bergrechtlichen Bewilligung. Während die Aufsuchung lediglich das Recht der Rohstoffsuche einräumt, erhält man mit der Bewilligung auch das Recht der Förderung. Auch hierbei wird ein Areal abgesteckt. Allerdings muss der Bergbehörde die genaue Lage und Tiefe des Bodenschatzes nachgewiesen werden, denn der Rohstoff darf nur innerhalb des Bewilligungsfeldes gefördert werden. Somit ist das Bewilligungsfeld zumeist auf die Ausdehnung der Lagerstätte begrenzt. Die Gültigkeit der Bewilligung beträgt zumeist 50 Jahre.

Für die Suche vor Ort und die Erschließung von Erdöl- und Erdgasvorkommen sind wiederum weitere zeitlich begrenzte Genehmigungen notwendig. Um diese zu erlangen, hat der Rohstoffsucher für jeden Arbeitsschritt einen detaillierten Betriebsplan vorzulegen. Die Bergbehörde prüft die Betriebspläne unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wie unter anderem die Umwelt-, Naturschutz- und Wasserbehörde sowie die Kommunen. Diese mehrstufigen Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren betreffen unter anderem seismische Messungen, Erkundungsbohrungen, Testförderung und die spätere Förderung von Erdöl oder Erdgas.